Hans und Edith Löwel Stiftung
Unser Foto zeigt die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Stiftungsvorstandes und des Aufsichtsrates der Hans und Edith Löwel Stiftung– Vogtland-Theater Plauen: (v. l.) Schatzmeister Andreas Hostalka, Vorstandsvorsitzender Dr. Lutz Behrens, Aufsichtsratsvorsitzender Prof.Dr. Michael Spörl, Mitglied im Aufsichtsrat Prof. Dr. Dirk Stenzel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Helko Grimm und Tobias Kämpf, der als Bürgermeister qua Amt Mitglied im Aufsichtsrat ist. Foto: © Igor Pastierovic — — —
Die „Hans und Edith Löwel Stiftung – Vogtland-Theater Plauen“ wurde nach dem Stiftungsgeschäft vom 26. Februar 2012 am 5. April 2012 von der Landesdirektion Sachsen als rechtsfähig anerkannt.
Zweck der Stiftung ist identisch mit dem Vereinszweck, nämlich die Förderung von Kunst und Kultur und gem. Satzung insbesondere die Förderung des Theaterlebens in Plauen, die vorrangig durch die Förderung und Unterstützung des Vogtland-Theaters in Plauen verwirklicht wird.
Der Stifter ist unser „Verein zur Förderung des Vogtland Theaters Plauen e.V.“, der die Stiftung mit einem Grund-(Stiftungs-)vermögen von 750 TEUR ausgestattet hat, das ihm aus der Auflösung der Hans Löwel Stiftung Plauen zugeflossen ist.
Der Vorstand der Stiftung wird aktuell gebildet von: Als Aufsichtsrat der Stiftung sind bestellt:
- Dr. Lutz Behrens, Vorstandsvorsitzender • Prof. Dr. Michael Spörl, Aufsichtsratvorsitzender
- Helko Grimm • Prof. Dirk Stenzel
- Andreas Hostalka, Schatzmeister • der Kulturbürgermeister der Stadt Plauen, aktuell: Tobias Kämpf
(Besetzung seit 08/2021)
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten und aus dieser Vorgabe heraus möglichst ertragreich anzulegen, was in der aktuellen Zinspolitik eine ausgesprochen anspruchsvolle Aufgabe darstellt.
Die erzielten Überschüsse werden zweckdienlich eingesetzt. Dies erfolgt zum einen direkt durch die Stiftung und zum anderen indirekt durch Ausschüttungen an den Stifter.
Die Höhe der Förderung aus den Überschüssen wird durch den Vorstand beschlossen und erfolgt paritätisch, d.h. Stiftung und Verein erhalten je 50% .
Die Stiftung darf Zustiftungen annehmen, die das Stiftungsvermögen erhöhen und dem Zustifter entsprechende Rechte sichern. Bei Fragen dazu steht Ihnen der Vorstand gern zur Verfügung.